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Stadt & Verwaltung

Die Ausschüsse des Gemeinderats


Beschließende und beratende Ausschüsse

Ein Großteil der Arbeit des Gemeinderats erfolgt in den Ausschüssen. Zu unterscheiden sind "Beschließende" und "Beratende" Ausschüsse. Während ersteren bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen wurden (d.h. Entscheidungen erfolgen dort), dienen letztere der Vorberatung der Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände. Welche Ausschüsse gebildet werden, legt der Gemeinderat in der Hauptsatzung und in seiner Geschäftsordnung fest.

Die Ausschüsse entlasten die Arbeit des Gemeinderats-Plenums

Zur Arbeitsentlastung des Plenums, zur eingehenden Erörterung von Sachfragen und zur Vorberatung von Entscheidungen hat der Gemeinderat Ausschüsse gebildet, deren Besetzung dem politischen Kräfteverhältnis im Bürgersaal entspricht. In der derzeitigen Amtsperiode gibt es insgesamt 14 gemeinderätliche Ausschüsse. Hinzu kommt der Ältestenrat, in dem sich die Vertreter der Fraktionen mit dem Oberbürgermeister über die Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen und den Gang der Beratungen verständigen. Generell hat nur der Rathauschef als Vorsitzender das Recht, den Gemeinderat zu Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung festzulegen, doch kann auch ein Viertel der Mitglieder des Plenums (wie auch der Ausschüsse) das Stadtparlament "zusammenrufen" und Anträge auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung setzen.