Presse
27. Januar 2010
Mehrheit der StadträtInnen möchte das
Standesamt für Lesben und Schwule öffnen
OB Fenrich lehnt dies als Leiter der
Verwaltung ab und ignoriert damit die
Mehrheit des Gemeinderates
„Gleiche Liebe – gleiche Rechte„ - am Dienstag zeigte sich auf gemeinsamen Antrag der GRÜNEN, der Freien Wähler und der Linken die Mehrheit der StadträtInnen entschlossen, die bisherige Ungleichbehandlung nun endlich zu beenden. Zur Abstimmung kam es nicht, stattdessen wies Oberbürgermeister Fenrich darauf hin, das eine Entscheidung darüber allein ihm als Leiter der Verwaltung obliegt und seiner Meinung nach der Gemeinderat hier nichts empfehlen darf.
"Der Oberbürgermeister ignoriert damit den Mehrheitswillen des Gemeinderates der in der Aussprache deutlich wurde. Ich bin persönlich enttäuscht von unserem Stadtoberhaupt" , so Alexander Geiger schwulenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Gemeinde-ratsfraktion Karlsruhe.
Baden-Württemberg hatte zusammen mit Thüringen von der so genannten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht, um das Standesamt als allein zuständige Insti-tution für die Verpartnerung von lesbischen und schwulen Paaren zu verhindern. In Baden-Württemberg entscheiden die Landräte und Oberbürgermeister über den jeweiligen lokalen Eintragungsort der Lebens-partnerschaft.
Auch ohne formalen Beschluss ist es
nach Meinung der Grünen
Gemeinderatsfraktion an
Oberbürgermeister Fenrich, der deutlich
artikulierten großen Mehrheit zu fol-gen
und endlich den Weg zum Standesamt auch
für Lesben und Schwule frei zu machen.
"Dieser Schritt ist schon lange
überfällig und niemandem ist zu
erklären, warum queere Liebe nicht
wertvoll genug für den angemessenen
Rahmen des Standesamtes sein soll.
Erklären Sie mal den Eltern eines
lesbischen oder schwulen Paares, warum
genau ihre Kinder an einem so besonderen
Tag nicht die gleichen Räume benutzen
dürfen, wie alle andern Hochzeitspaare.
Das entbehrt doch jeder
nachvollziehbaren Logik."
Tanja Kluth, zuständig für Lesben-
und Transgenderpolitik in der GRÜNEN
Gemeinderatsfraktion ist erleichtert,
dass zumindest die große Mehrheit der
Karlsruher Ge-meinderätinnen und -räte
den diskriminierenden Zustand beheben
möchten.
„Die Tage der Ungleichbehandlung, nur
weil man Liebe für jemand des gleichen
Geschlechts empfindet, müssen beendet
werden. Gerade in Karlsruhe als Residenz
des Rechts darf die sexuelle
Orientierung genauso wenig wie Hautfarbe
oder Religion den Zugang zum Standesamt
bestimmen", so Kluth und Geiger
abschließend.