Presse
22. Dezember 2009
GRÜNE enttäuscht über Ablehnung des Eilantrags –
Beschwerde beim VGH angekündigt
„Natürlich sind wir enttäuscht – aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
kam für uns auch nicht völlig überraschend“, kommentieren die GRÜNE Landtagsabgeordnete
Gisela Splett und Bettina Lisbach, Sprecherin der GRÜNEN im Gemeinderat, die Ablehnung
des Eilantrags. „Es hätte sehr viel Mut dazu gehört, wenn das Karlsruher Verwaltungsgericht
hier vor Ort gegen die Stadtverwaltung entschieden hätte. Zu unserem Bedauern hat
sich das Gericht aber gerade in seiner Begründung zur Ablehnung des Eilantrags die
Argumentation der Stadt komplett zu eigen gemacht.“ Leider sei in der vorgelegten
Begründung keinerlei kritische Auseinandersetzung mit den von beiden Seiten vorgebrachten
Argumenten zu erkennen.
Die GRÜNEN halten weiter an der bisher vertretenen Rechtsauffassung fest, dass der
Bürgerentscheid zulässig ist. Der Auffassung, das Bürgerbegehren hätte bereits Ende
2008, innerhalb der 6-Wochen-Frist nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober eingereicht
werden müssen, hält Lisbach entgegen: „Die damalige Gemeinderatsdebatte beschäftigte
sich ausschließlich mit der Umsetzungsreihenfolge der beiden Teilprojekte der Kombilösung.
Das war kein Beschluss über den Bau des Stadtbahntunnels an sich, für den wir heute
einen Bürgerentscheid fordern. Über die Durchführung des Projektes konnte zu diesem
Zeitpunkt noch gar nicht entschieden werden, weil völlige Unklarheit über die Kostenfrage
bestand. Der Gemeinderat kann doch keinen Blankoscheck für so ein riesiges Projekt
ausstellen!“
Splett betont, dass für das Bürgerbegehren relevante Informationen zu Kostenschätzungen
und Haushaltslage der Stadt erst Ende 2008 bzw. im Lauf des Jahres 2009 bekannt
geworden sind. Das Bürgerbegehren hätte deshalb – entgegen der Auffassung des Gerichts
– auch nicht einfach früher gestartet werden können.
Die GRÜNEN treten weiterhin dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger in direkter Abstimmung
über ein Großprojekt entscheiden können, das die Stadt in den nächsten Jahrzehnten
enorm beeinflussen wird. Zusammen mit den anderen im Bündnis „Stoppt das Millionengrab“
organisierten Tunnelgegnern wollen die GRÜNEN jetzt noch eine Instanz weiter gehen
und beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegen. „Vielleicht hilft
es ja, wenn die entscheidenden Richter die ganze Sache aus etwas mehr Distanz bewerten
können“, hoffen die beiden GRÜNEN-Politikerinnen.