Anfragen
12. Februar 2008
Zu TOP 5 der Gemeinderats-Sitzung am
19.2.2008:
Fächerbad, Umsetzung Bäderkonzept
2000: Beteiligung der Stadt
Karlsruhe an der Sportpark-Nordost
GmbH (zukünftig Fächerbad GmbH)
Anfrage:
- Ist eine Personalunion der
Geschäftsführer KBG und Sportpark/Fächerbad
aus rechtlicher und
organisatorischer Betrachtung
möglich?
- Falls ja, wie steht die
städtische Verwaltung dazu?
- Die Vorlage geht von einer
Wanderbewegung vom Fächerbad zum
Neuen Freizeitbad aus, laut Anlage 4
Beilage 2 jedoch nicht bei den
städtischen Bädern. Warum nicht?
- Die Vorlage nennt eine möglichst
personenidentische Besetzung der
beiden Aufsichtsräte. Gemeint sind
vermutlich nur die gemeinderätlichen
Mitglieder und der/die
Aufsichtsrats-Vorsitzende. Die
Partnerschaftsver-einbarung nennt
dies als grundsätzliche
Voraussetzung. Wie verbindlich ist
diese (für uns sinnvolle) Regelung
nun?
- Die Grüne Gemeinderatsfraktion will Kosten und Aufwand eines zusätzlichen Aufsichtsrats Sportpark/Fächerbad gering halten. Soll die Vergütung der Aufsichtsräte wie bei der KBG erfolgen? Wie viele Sitzungen pro Jahr sind üblicherweise vorgesehen?
Klaus Stapf