KARLSRUHER
FORUM ETHIK IN RECHT UND TECHNIK E.V.
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| Ängste des Einzelnen überwiegen gegenüber dem Fortschrittsoptimismus Technische Entwicklungen werden vor allem an ihrem Risiko gemessen
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Auftaktveranstaltung
des "Karlsruher Forum Ethik in Recht und Technik" 6./7. Mai
1999
Karlsruhe als Residenz des Rechts In Karlsruhe hat sich eine Tagung umfassend mit dem Spannungsfeld "Zwischen Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu – Technik auf dem Weg ins 21. Jahrhundert" befasst. Namhafte Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutierten auf Einladung des "Karlsruher Forum Ethik in Recht und Technik e.V." kontrovers "die Grenzen des Möglichen, das ethisch Vertretbare und die juristischen Rahmenbedingungen" technischer Evolution. In seiner Abschlussbilanz betonte der stellvertretende Vorsitzende des Karlsruher Forums, Prof. Dr. Manfred Popp, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe: "Es hat sich bereits bei dieser ersten Veranstaltung gezeigt, wie notwendig der wissenschaftlich übergreifende Diskurs zu diesem zentralen Zukunftsthema ist. Durch die Beurteilung von technischen Innovationen anhand von juristischen Normen erübrigt sich die ethische Diskussion keinesfalls." Tagungspräsident und Mitinitiator dieser Auftaktveranstaltung, der Karlsruher Bürgermeister Ullrich Eidenmüller, kündigte den nächsten Kongress für in zwei Jahren an. "Bis dahin wird es regelmäßige Symposien geben, die uns auf die nächste Themenwahl einstimmen und vorbereiten werden." Karlsruhe wolle mit dieser Veranstaltungsreihe "in der Diskussion um das Spannungsfeld zwischen Ethik, Recht und Technikentwicklung in Deutschland entscheidende Akzente setzen". Dagmar Schipanski, Professorin der Universität Ilmenau und Mitglied der UNESCO-Weltkommission für Ethik in Wissenschaft und Technologie, betonte in ihrem Fazit: "Man muss den Menschen deutlich machen, dass es neben den Naturwissenschaften auch die Zehn Gebote gibt, denen wir uns verpflichtet fühlen". Die Menschen dürften nicht allein gelassen werden mit ihren Ängsten. Aufgrund der zentralen Sorge, die explosionsartigen Entwicklungen der globalen Kommunikationsgesellschaft nur passiv erleben zu können, entstehe jene Haltung, die alle Referenten gleichermaßen registrierten: "eine Überbetonung der technischen Risiken, ohne gerechte Bewertung ihrer Chancen!" Mitglieder des 1998 gegründeten Karlsruher Forums sind die Stadt Karlsruhe, die Universität und das Forschungszentrum Karlsruhe, die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Dem Karlsruher Forum steht darüber hinaus ein Kuratorium zur Seite,
dessen Vorsitzende Frau Prof. Dr. Jutta Limbach ist, Präsidentin
des Bundesverfassungsgerichts. Im Kuratorium vertreten sind darüber
hinaus u.a. Dr. h.c. Karlmann Geiß, Präsident des Bundesgerichtshofs
Karlsruhe, Kay Nehm, Generalbundesanwalt, Dr. Günther Nonnenmacher,
Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie Prof. Peter Voß,
Intendant des Südwestrundfunks und Prof. Dr. Eve-Marie Engels, Lehrstuhlinhaberin
Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Tübingen.
Karlsruhe als Residenz des
Rechts idealer Veranstaltungsort Man wolle, so Fenrich, den vielen Gesprächskreisen, die es in Deutschland zu den einzelnen Themen gebe, zwar keine Konkurrenz machen. Die Vorbereitungen zu diesem Kongress hätten jedoch gezeigt, dass es "regelmäßige Foren, die die Rechtswissenschaften in den Diskurs über die neuen Technologien einbinden, bundesweit bislang nicht gibt". So sollen auf die erfolgreiche Premiere, bei der ganz bewusst ein Schwerpunkt
auf Grundlagenfragen gelegt worden sei, weitere Tagungen folgen. Diese
werden sich mit Spezialthemen, u. a. der Gentechnik und ihren Anwendungen,
der Moral im Internet sowie ethischen Fragen bei Humanexperimenten oder
Tierversuchen beschäftigen.
Weltweit würden 35 Millionen Hektar gentechnisch behandelte Pflanzen angebaut. "Produkte wie Raps, Soja oder Mais drängen aus den USA auf den europäischen Markt", sagte der Staatssekretär, der die auf diesem Gebiet eher zurückhaltende rot-grüne Bundesregierung noch als "die fortschrittlichste in Europa" bezeichnete. Stelle man sich der Diskussion um die Gentechnik nicht und versäume es, rational zu prüfen, "was schädlich ist und was nicht, werden wir nicht ernst genommen". Die Folgen seien dramatisch: "Die Vereinigten Staaten zum Beispiel werden sich mit ihren genveränderten Produkten den Zugang nach Europa nicht verwehren lassen". Bei einer strikt ablehnenden Haltung drohe ein "Handelskrieg, der alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt". Wer über Risiken von technologischen Entwicklungen spreche, müsse auch berücksichtigen, dass es außerhalb der Wohlstandsgesellschaften viele Regionen gebe, "in denen die Gentechnik bei den Nahrungsmitteln das Überleben vieler sicherstellen kann". Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu stellten keinen Gegensatz dar,
"sie sind zwei Seiten derselben Medaille".
So müssten sich heute zum Beispiel die Pharmakonzerne mit jeder Form von "Risiken und Nebenwirkungen" auseinander setzen, weil das gewachsene Sicherheitsbedürfnis der Menschen schlechthin auf diesem Gebiet für den Hersteller größere Haftungsrisiken mit sich bringe. Somit führten Akzeptanzprobleme von Nebenwirkungen technologischer Entwicklungen in der Gesellschaft auch zu deutlichen Veränderungen im Rechts- und Versicherungssystem. "Es ist eine emotionale Selbstdistanzierung der Gesellschaft von sich selbst entstanden", erläuterte Professor Lübbe. Dies habe zur Folge, dass der einzelne Verantwortung für sein eigenes Tun stets von anderen einfordere. Skepsis und Angst statt Fortschrittsoptimismus entstehen für Lübbe auch dadurch, "dass wir das wirkliche Leben nicht mehr kennen". Anders als die Menschen im vorindustriellen Zeitalter – "ohne diese Epoche zu glorifizieren" – habe man damals noch einen klaren Bezug zu seiner physischen und realen Existenz herstellen können. Eine gerechte Beurteilung über Chancen und Risiken des Fortschritts sei aber nur unter Berücksichtigung der geschichtlichen Zusammenhänge möglich. "Wer heute über das Waldsterben spreche, ohne dieses Phänomen bagatellisieren zu wollen", müsse wissen, dass die Energiekrise zu Beginn des vorigen Jahrhunderts zu noch katastrophaleren Folgen und einem totalen Kahlschlag für den Wald geführt habe. Holz war damals die Hauptenergiequelle. Erst, nachdem Kohle gefördert wurde, konnten Renaturisierungsmaßnahmen des Waldes eingeleitet werden. Heute verlassen sich der Brückenbau-Ingenieur und Statiker auf den Taschencomputer, der ihm die richtigen Formeln ausrechne, obwohl dessen Fehler zu dramatischen Folgen für viele Menschen führen könnte. "Anders ausgedrückt", sagt Lübbe, "das Vertrauen in die Solidität des benachbarten Fachmanns ist unverzichtbar geworden – ohne noch nachprüfbar zu sein." Somit lautete das Fazit von Professor Lübbe zum Thema "Akzeptanz.
Kulturelle und politische Folgen wissenschaftlich-technischer Evolution":
Während man zu Beginn des Jahrhunderts noch davon träumte, bessere
Zeiten auf einer grünen Insel oder in der fernen Zukunft erleben
zu können – "eine Vision der so genannten Heilsutopie"
(Lübbe), spreche man heute in der Literatur eher von einer Schreckensutopie,
die der Referent anhand eines Beispiels aus der amerikanischen Wahlwerbung
plakativ wie folgt resümierte: "Wenn Sie zweifeln, wenn Sie
sich nicht sicher sind – wie es viele tun–: Gehen Sie auf
Nummer sicher – stimmen Sie mit Nein!"
Mit Jutta Limbach, der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, stellte sich eine Juristin die Frage: "Ist es eine gute Idee, noch eine Juristin zu diesem Thema sprechen zu lassen?" Man neige dazu, immer mehr Probleme zu einer verfassungsrechtlichen Frage zu machen. 50 Jahre Grundgesetz, so Frau Limbach, stünden vor allem für eine an der Menschenwürde orientierte Verfassung. Es sei jedoch nicht Sache der Gerichte, auch nicht des Bundesverfassungsgerichts, das Gemeinwohl zu definieren. "Sich leichtfertig auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, zu berufen, davor warne ich". Dieser Artikel verlange Voraussetzungen. "Und diese zu schaffen
ist eine politische Aufgabe, der sich zuallererst die erste Gewalt zu
stellen hat". Auf dieser Ebene muss nach den Worten der BVG-Präsidentin
Fachwissen vorhanden sein, müssten die verschiedenen Standpunkte
herausgearbeitet werden. So sei das Recht auch immer auf die Einsichten
der Nachbarwissenschaften angewiesen. Dieser Diskurs könne schließlich
nicht nur den politischen Parteien und dem Parlament als Mittler überlassen
bleiben. Bürger müssen sich mehr an Entscheidungsprozessen beteiligt
fühlen.
So hätten sich, nannte Frau Prof. Limbach als Beispiel, amerikanische Verfassungsrechtler darüber erstaunt gezeigt, dass das deutsche Verfassungsgericht etwa die Legehennen- Verordnung zu prüfen habe. Aus der Sicht des Wissenschaftlers, der den schwierigen Prozess zum Manager
durchlaufen habe, schaltete sich Hauke Fürstenwerth, Forschungsmanager
aus Leverkusen, in die Diskussion ein. Technik sei keine Institution,
die anonym geschaffen werde. So würden z.B. pro Jahr hunderte von
Milliarden für die Schaffung weltweiter Kommunikationsnetze ausgegeben:
"Ein Bruchteil davon würde ausreichen, die Menschen in der Dritten
Welt komplett mit Wasserleitungen zu versorgen und die Hungerproblematik
zu beseitigen!"
Forschung, so die These des Managers im Bayer-Konzern, "ist die Umwandlung von Geld in Wissen – Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld." Der Zeitgeist gehe heute davon aus, mehr Forschung und mehr Wissenschaft bedeute auch mehr Gemeinwohl. Dabei gebe es jedoch einen elementaren Widerspruch zwischen der Betriebs- und der Volkswirtschaft. So ziehe die Steigerung von Eigennutz nicht unbedingt eine Steigerung von Allgemeinwohl nach sich. Zudem sei die Stärke nationaler Volkswirtschaften nicht länger identisch mit der Rentabilität "nationaler Unternehmen". Das Fazit des Forschungsmanagers lautet somit zur Fragestellung "Technik
zwischen Eigennutz und Gemeinwohl": "Wir brauchen eine ernste
Auseinandersetzung über Ethik in der Technik, und wir müssen
uns endlich dazu bekennen, dass beide elementare Bestandteile unserer
Kultur sind!"
Bei neuen Technologien benötige man so viel an rechtlichen Regelungen, wie zu ihrer Verträglichkeitsprüfung nötig, andererseits nur so viel an staatlicher Planung, wie zur Aufstellung von Prioritätsregeln erforderlich. Staunen und Neugier gehörten zur Geburtsstunde der Wissenschaft, "Problem- und Sachbegeisterung ist die Mutter der Innovation". Dennoch mache vor allem die Entstehung einer Informationsgesellschaft mit planetarischer, "ja geradezu kosmischer Dimension", den Menschen Angst. Neue Technologien und multimediale Omnipräsenz hätten alle
Erwartungen übertroffen. "Entstanden ist die virtuelle Wirklichkeit
eines weltweiten Dorfes". Umso mehr seien bildungspolitische Defizite
auszuräumen, denn die Bildung habe der wissenschaftlichen Entwicklung
nicht folgen können. Hans Lenk, der auch in der Zukunftskommission
des Landes Baden-Württemberg sitzt, forderte angesichts der explosionsartigen
Entwicklung von Technik und Wissenschaft, es müsse auch in der multimedialen
Welt Pluralität gewährleistet werden:
Frau Prof. Schipanski, auch Mitglied der UNESCO-Weltkommission zur Ethik in Wissenschaft und Technologie, sieht die Ängste der Menschen angesichts der ökonomischen und sozialen Veränderungen unserer Kommunikationsgesellschaft vor allem in dem Gefühl begründet, diesen Entwicklungen passiv ausgeliefert zu sein. – Andererseits könnten sich Menschen nur sehr schwer die Folgen von Unterlassungen vorstellen, die langfristige Auswirkungen haben. "Was man jetzt tut, ist leichter vorstellbar." Frau Schipanski bezeichnete es als eine der vordringlichsten Aufgaben
der Wissenschaft, Szenarien von morgen transparent zu machen und Risiken
und Chancen gleichgewichtig zu behandeln. "Information darüber
sollte auf Wissen, und nicht auf dem Gefühl beruhen." Wissenschaftler
und Techniker sollten "durch ihr Verhalten dazu beitragen, Vertrauen
zu wecken. Wir müssen eine Sprache gegenüber den Menschen sprechen,
die diese auch verstehen." Solange sich eine Gemeinschaft ihrer Konventionen sicher sei, solange
gebe es kein ausgeprägtes Bedürfnis nach einem moralischen Diskurs.
Wissenschaftler müssten bereit sein, den Politikern objektive Sachberatung
anzubieten. "Es ist nicht gut, wenn man bei der Zusammensetzung von
Gremien erkennt, dass darin mehr Mitglieder nach ihrer politischen Meinung
ausgesucht wurden, als nach ihrem objektiven Sachverstand." Wissenschaftliche
Beratungen machten aber nur dann Sinn, wenn sie von der Haltung der Fragesteller
abwichen – "unabhängig von politischen Abfragementalitäten".
Es gebe jedoch auch eine individuelle und soziale Komponente bei der Beurteilung von Risiken, die Ausdruck der subjektiven Risikowahrnehmung oder des Risikoempfindens sei. In sie gehen unsere Normen und Werte ein, die unseren Vorstellungen von Lebensqualität, Gesundheit und Krankheit und allgemeiner, unseren Natur- und Menschenbildern zugrunde liegen und welche die Bewertung von Risiken auf einer Skala von untragbar bis akzeptabel leiten. Was als Risiko wahrgenommen werde und wie hoch ein Risiko empfunden werde, hänge auch vom Grad des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses ab, das individuell und kollektiv variiere und durch den jeweiligen Lebensstandard mitbestimmt sei. Außerdem würden freiwillige Risiken vom einzelnen eher akzeptiert – zum Beispiel Rauchen und Alkohol – als von außen herangetragene, zum Beispiel die Kernenergie. Die subjektive Risikowahrnehmung, hob Frau Engels hervor, sollte aber nicht von vornherein als irrelevant oder irrational eingestuft werden. Das Sicherheitsbedürfnis des einzelnen sei ernst zu nehmen, zumal bei neuen Technologien die objektive Höhe von Risiken oft nicht messbar sei. Keineswegs erübrige sich die ethische Diskussion durch Gesetze.
Rechtliche Regulierungen seien meist nur Kompromisse. Recht und Ethik
seien nicht deckungsgleich. "Die Ethik hat also in Bezug auf Recht
und Technik die wichtige Aufgabe, die bestehenden Regulierungen und Gesetze
sowohl im Lichte neuer als auch in Erwartung zukünftiger Entwicklungen
in Wissenschaft und Technik auf der Grundlage sorgfältiger Güterabwägung
und im Einklang mit grundlegenden ethischen Prinzipien ... zu überprüfen."
Hier zeige sich auch die Veränderung der Rolle der Wissenschaftsethik
in der Gesellschaft. Die Ethik sei früher "technologischen Entwicklungen
nur hinterhergelaufen". Nach Frau Engels ist Wissenschaftsethik heute
stärker prospektiv, vorausschauend orientiert. Dem entspreche auch
ein Wechsel im Verständnis von Verantwortung von einer retrospektiven,
auf bereits eingetretene Schäden bezogenen Verantwortung zu einer
prospektiven Vorsorgeverantwortung für das Wohl zukünftiger
Generationen. Zudem gebe es heute auch wichtige Grenzziehungen durch länderübergreifende
Initiativen, die den Missbrauch von Forschung und Technik verhindern sollen
sowie der schleichenden Nivellierung von Werten entgegenwirken sollen,
"für deren Einführung und Erhalt in langen historischen
Prozessen schmerzhafter Erfahrung gekämpft wurde."
Der Staat habe einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Wahrnehmung seines Schutzauftrages für den Bürger. Dies sei jedoch heute nicht mehr ausreichend, wenn es nur um die Beurteilung einer wahrscheinlichen Gefahr ginge. Der Begriff "Risikovorsorge" sei insoweit zu ergänzen, als sie auch Gefahren unterhalb der eigentlichen Risikoschwelle in den Schutzauftrag einzubinden habe. Zum Thema "verbleibendes Restrisiko", zum Beispiel bei der Genehmigung von kerntechnischen Anlagen, gebe es eine juristische Beurteilung, wonach der Eintritt des Gefahrenfalls praktisch auszuschließen sei. "Das verbleibende Restrisiko muss der Bürger dann hinnehmen." Wolle man jedes Restrisiko bei neuen Technologien ausschließen, wäre die Konsequenz, solche Technik gar nicht erst zuzulassen. Von der Gesellschaft wünschte sich Papier mehr Nüchternheit und Distanz bei der Beurteilung von Wissenschaft und der Abschätzung von Technikfolgen. Die Rechtsordnung könne und dürfe das Spannungsfeld "Zwischen
Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu" gerade auf dem Gebiet der
Humanbiologie nicht ignorieren, "und sich damit Blindheit verordnen".
Es sei vielmehr Aufgabe, den Prozess der Innovation über möglichst
allgemeinverträgliche Regelungen zu gestalten und einzugrenzen, sie
prinzipiell aber zu ermöglichen.
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