Behinderte: Persönliches Budget ersetzt Sachleistungen(maf) In der Behindertenpolitik gibt es einen Paradigmenwechsel. Teilhabe und Selbstbestimmung statt Fürsorge und Versorgung lauten die neuen Leitlinien im geänderten Sozialgesetzbuch. Dazu gehören ab 1. Januar 2008 auch persönliche Budgets. Was früher von den Leistungsträgern als fest definierte Dienst-, Betreuungs- oder Sachleistung vergeben wurde, kann nun unter bestimmten Voraussetzungen in Geld ausbezahlt werden, erklärte Jörg Kreuzinger kürzlich den Mitgliedern des Sozialausschusses unter Vorsitz von Bürgermeister Harald Denecken. Dabei handle es sich nicht um eine neue Art, sondern lediglich um eine neue Form der Leistung, verdeutlichte Kreuzinger, der in der Informationsstelle des Fachbereichs Eingliederungshilfe in der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) Ansprechpartner ist und "hohen Beratungsbedarf erwartet". Erfahrungen mit dem neuen Instrument gibt es kaum. Im Nebel stochern die städtischen Experten dennoch nicht - die SJB hat dazu ein Eckpunktepapier entwickelt, das der Behindertenbeirat befürwortete und das jetzt auch der Sozialausschuss zustimmend zur Kenntnis nahm.Wer künftig mit einem persönlichen Budget operiert, hat mehr Verantwortung. Das Geld fließt auf das eigene Konto, die Rechnungen werden selbst bezahlt und nicht mehr anonym über das Amt abgewickelt. Und: Behinderte Menschen bestimmen künftig selbst, von welchem Anbieter, wann und wie sie unterstützt werden wollen. Budgetfähige Leistungen sind beispielweise Fahrtkosten, hauswirtschaftliche Versorgung, sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Assistenz, Mobilitätshilfen, Gebärdendolmetscher, häusliche Pflege, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung und Therapien oder etwa Dienste, die Familien entlasten.
|
Stadt Karlsruhe 2007 - Inhalt: Presse- und Informationsamt - Web: Medienbüro